AGITEC GmbH Preisliste Dämmstoffe 2025 - Katalog - Seite 18
DIVERSES
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen 昀椀nden auf sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen des Lieferanten (im Folgenden kurz Waren genannt) Anwendung, sofern mit dem Kunden nicht schriftlich anderslautende Vereinbarungen getro昀昀en worden
sind. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auftragserteilung sowie Warenannahme durch den
Kunden bedeuten in jedem Fall die vollumfängliche Annahme dieser Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers
sind für den Lieferanten nicht bindend, sofern sie vom Lieferanten nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
2. Angebote
Angebote sind, vorbehaltlich besonderer schriftlicher Vereinbarung, nur bei umgehender Annahme des Käufers bindend, sind ohne
besondere Hinweise freibleibend und unterliegen in jedem Fall diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
3. Aufträge
Aufträge für Lieferungen sind per Auftragseingang beim Lieferanten verbindlich. Durchschnittsverbrauchswerte erfolgen ohne Gewähr. Vom Lieferanten erstellte Materialauszüge sind vom Käufer zu überprüfen und erfolgen auf dessen eigenes Risiko. Widerruf
oder nachträgliche Änderung des Auftrages kann vom Lieferanten nur angenommen werden, wenn der Stand der geleisteten Arbeiten dies zulässt. Die aus dem Widerruf oder der Änderung des Auftrages resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Aufträge
für Maß-, Sonder- und Musteranfertigungen können nach Zustellung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Lieferanten
vom Käufer nicht annuliert werden und müssen auf seine Rechnung übernommen werden, sobald die entsprechenden Arbeiten begonnen worden sind.
4. Preise
Die Preise beziehen sich auf die Gesamtmenge der o昀昀erierten, respektive bestellten Waren, lieferbar in einer Sendung. Werden vom
Käufer ohne vorherige Abmachung Teilsendungen verlangt, richten sich die Preise, Transport- und Verpackungskosten nach den Mengen jeder Teilsendung. Die Preise verstehen sich prinzipiell ab Werk, unverpackt und ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben
ausdrücklich vorbehalten und erfordern keine Voranzeige, sofern sie durch Preiserhöhung von Rohsto昀昀en, Zulieferanten, Transportkosten oder Wechselkursänderungen verursacht sind.
5. Zahlungsbedingungen
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung sind fällige Beträge ohne Abzüge innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
Der Lieferant ist befugt, unberechtigte Abzüge nachzufordern. Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein, schuldet der Käufer
dem Lieferanten ohne Mahnung ab dem Fälligkeitsdatum einen Verzugszins von 6%. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Überdies hat der Lieferant nach schriftlicher Erklärung ohne Ansetzung einer Nachfrist das Recht, auf noch nicht ausgeführte Teile
von Aufträgen zu verzichten und sämtliche noch ausstehenden Aufträge zu annulieren. Die Zahlung des Entgeldes für ausgeführte
Lieferungen darf aus keinem Grunde verweigert werden. Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Käufers bedarf der vorgängigen
schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten. Wird die Ware vom Käufer verarbeitet oder vermischt, aber dem Lieferanten nicht bezahlt, tritt der Käufer alle gegenüber seinem
Kunden entstandenen Ansprüche (inkl. Entgeld für Arbeitsleistungen und andere mit der Ware verbundenen Materialien) in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware gemäß Rechnungsbetrag ohne spezielle Einwilligung des Käufers an den Lieferanten ab. Hält der Käufer
die Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden sämtliche ausstehenden Guthaben unabhängig von den
vereinbarten Zahlungsterminen sofort zur Zahlung fällig und können vom Lieferanten sogleich eingefordert werden. Der Käufer ist
verp昀氀ichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die zum Schutze des Eigentums des Lieferanten erforderlich sind. Der Käufer räumt dem
Lieferanten das uneingeschränkte Recht ein, den Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register am Sitz des Käufers eintragen zu lassen.
Der Käufer verwahrt die gelieferte Ware während der Dauer des Eigentumvorbehalts auf seine Kosten und versichert sie zugunsten
des Lieferanten gegen Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Wasser- und Elementarschäden. Er wird ferner alle Maßnahmen tre昀昀en, damit der
Eigentumsvorbehalt des Lieferanten weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
6. Liefertermine
Die Lieferfrist beginnt ab Abschluss eines gültigen Auftrages und sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Käufer
sämtliche Voraussetzungen erfüllt hat. Der Lieferant ist nach eigenem Ermessen um fristgerechte Auslieferung von Aufträgen bemüht.
Vom Lieferanten angegebenen Lieferfristen sind als ungefähre Erfüllungsziele zu verstehen, können jederzeit angepasst werden und
gelten nicht als verbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Nicht, unvollständig oder zu spät erfolgte Lieferungen berechtigen den
Käufer weder zur Annulierung der Bestellung, noch zur Geltendmachung von irgendwelchen Ansprüchen wie Schadenersatz und Verrechnung von Wartezeiten, Krangebühren, etc..
7. Versand / Lieferung
Ohne anderslautende Vereinbarung wird die Versandart nach dem Ermessen des Lieferanten bestimmt. Die Ware reist ab Übergabe
an eine Transport昀椀rma auf Risiko und auf Kosten des Käufers. Transportkostenzuschläge für Expresslieferungen, Eilgutversand, Lieferungen mit Fixterminen oder in Randstunden, Versicherungen etc. gehen ebenfalls zulasten des Käufers. Der Ablad der Ware erfolgt
durch den Käufer.
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