AGITEC GmbH Preisliste Dämmstoffe 2025 - Katalog - Seite 19
8. Leistungsfrist
Bei höherer Gewalt (force majeure) verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Ausgenommen sind Fälle ohne Ein昀氀uss auf den
Leistungszeitraum. Die Verlängerung berücksichtigt Dauer und Anlaufzeit des Hindernisses. Höhere Gewalt umfasst unvorhersehbare
Ereignisse wie Energie und Rohsto昀昀knappheit, Streiks, behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. Der Verkäufer
informiert über höhere Gewalt und deren Ende. Über drei Monate anhaltende höhere Gewalt oder eine mehr als viermonatige
Verlängerung des Liefertermins ermöglichen beiden Parteien einen Vertragsrücktritt. Im Falle höherer Gewalt (force majeure) sind
Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
9. Verpackung
Verpackungsmaterial (Folien, Einwegpaletten, etc.) gehen mit Beginn der Lieferung in das Eigentum des Käufers über und wird vom
Lieferanten nicht zurückgenommen. Der Käufer ist für die fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung verantwortlich. Paletten
können bei einer Warenlieferung in derselben Anzahl gratis zurückgegeben werden. Werden mehr Paletten als geliefert zurückgegeben oder separat abgeholt, werden die Transportkosten dem Käufer verrechnet.
10. Prüfung der Lieferung
Der Käufer hat die Ware bei Übernahme der Ware unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen betre昀昀end Identität, Menge, etc. sowie
Mängelrügen bezüglich der Bescha昀昀enheit der Ware sind nur gültig, wenn sie vom Käufer unverzüglich nach Erhalt der Ware, bei
verdeckten Mängeln sofort innerhalb deren Entdeckung innerhalb der Garantiezeit schriftlich beim Lieferanten angezeigt werden.
Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten und gleichzeitig mit einer Kopie dem Lieferanten zu melden. Unterlassung der Kontrolle der Ware bei der Übernahme, respektive Unterlassung der rechtzeitigen Mängelrüge gilt als beanstandungsfreie und stillschweigende Genehmigung der
Lieferung. Bei berechtigten Beanstandungen ist es dem Lieferanten freigestellt, für die beanstandete Ware kostenlos Ersatz oder eine
Warengutschrift zum Netto-Warenwert zu leisten. Die Haftung für Mangelfolgeschäden (z.B. Kostenersatz für Aufwendungen von
Drittparteien) oder sonstige Folgeschäden (zB. Vermögensschäden, entgangener Gewinn wegen Betriebsausfall, etc.) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Warenrücknahme
Warenrücknahmen sind grundsätzlich nur nach ausdrücklichem Einverständnis des Lieferanten zulässig. Transport und allfällige Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Ware reist auf Risiko und Kosten des Käufers. AEROGEL Produkte in originalverpacktem, einwandfreiem Zustand werden mit 90% des Netto-Warenwertes gutgeschrieben. Geö昀昀nete oder in nicht einwandfreiem
Zustand be昀椀ndliche Ware wird nach Ermessen des Lieferanten vergütet. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Aufwendung zur
Prüfung mangelhafter oder unvollständig zurückgesendeter Ware oder Kosten für die Entsorgung der retournierten Ware dem Käufer
in Rechnung zu stellen. Auf Kundenwunsch zugeschnittene Ware wird nicht vergütet. Die Rücknahme von Pulverkomponeten (z.B.
Mörtel, Kleber, Putze usw.) und Zubehör im Bereich der WDVS-Systeme ist grundsätzlich nicht möglich.
12. Gewährleistung / Haftung für Mängel
Die Garantie beginnt ab Lieferdatum der entsprechenden Ware. Die Garantie- oder Rügefrist für o昀昀ene Mängel beträgt 2 Jahre, diejenige für verdeckte Mängel beträgt 5 Jahre. Sämtliche Ansprüche des Käufers verjähren spätestens nach 5 Jahren ab Lieferdatum. Die
Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte an der gelieferten Ware unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen
vornehmen, oder wenn der Käufer, falls ein Mangel aufgetreten ist, diesen nicht unverzüglich dem Lieferanten schriftlich meldet und
nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung tri昀昀t und dem Lieferanten nicht die Gelegenheit gibt, den
Mangel zu beheben. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung oder
durch äussere Ein昀氀üsse sowie durch andere vom Lieferanten nicht zu vertretenden Gründen wie nicht fachgerechter Einbau, unterlassener Unterhalt oder nicht bestimmungsmäßige Nutzung seitens des Käufers entstanden sind. Garantieansprüche sind nur gültig,
wenn die Mängelrüge berechtigt ist und der Mangel vor Ablauf der Gewährleistungsfrist die im Moment der Auftragsbestätigung
bestätigten Eigenschaften und den Zweck der Ware nicht oder nur teilweise erfüllt und/oder infolge der mangelhaften Ware ein
reeller Schaden entstanden ist. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge steht dem Lieferanten nach seiner freien Entscheidung das
Nachbesserungsrecht, der Ersatz der mangelhaften Ware oder die Ausstellung einer angemessenen Vergütung zu. Die durch mängelfreie Lieferung ersetzte Ware wird Eigentum des Lieferanten. Der Lieferant kann nur zur Vergütung desjenigen Maximalbetrages
verp昀氀ichtet werden, der ihm vom Kläger für die vom Rücktritt reklamierte oder retournierten Ware bezahlt worden ist. Der Lieferant
haftet nicht für Schadensuche, Expertisen, Ein- und Ausbaukosten sowie 昀椀nanzielle Folgeschäden wie Drittkosten, betriebswirtschaftliche Einbußen, etc.. Für Forderungen des Käufers wegen mangelhafter Beratung oder Verletzung von Nebenp昀氀ichten haftet der
Lieferant nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Eine Beanstandung oder Mängelrüge gibt dem Käufer kein Recht,
die Zahlung des Preises für die betre昀昀ende Ware zurückzuhalten. Bitte beachten Sie, dass die Empfehlungen der AGITEC den Planer
/ Verarbeiter nicht von seiner Prüf- und Hinweisp昀氀icht entbinden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferant und Kläger ist Stuttgart. Der Lieferant ist hingegen berechtigt, den Kläger an dessen Sitz
zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem deutschen Recht, insbesondere dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den international Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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